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Fundamt

Finderlohn für Wert der gefundenen Sache bis zu € 1.453,46 - 10%, für den € 1.453,46 übersteigenden Wert - 5%.

Wird die gefundene Sache innerhalb eines Jahres von niemandem angesprochen, so erhält der Finder das Recht, die Fundsache zu benützen.
Der Finder erlangt jedoch das Eigentumsrecht an der gefundenen Sache erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist, bei beweglichen Sachen also nach 3 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Fundanzeige (§§392 und 1466 ABGB).

 

Zuständig