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Erklärung Kanalfreimenge

Mit der Übermittlung des folgenden Formulars geben Sie eine Erklärung zur Feststellung einer Freimenge zur Kanalbenützungsgebühr lt .§ 5 Abs. 3 lit. a-c der Kanalgebührenordnung der Gemeinde Inzing ab. Die Angaben werden stichprobenweise überprüft und unrichtige Angaben führen zum Verlust der Freimengen. Änderungen bei den Flächen sind beim Gemeindeamt Inzing zu melden.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Erklärung

Ich/Wir erkläre/n hiermit rechtsverbindlich, dass die angegebenen Flächen nur bewässert und nicht in die öffentliche Gemeindekanalisation eingeleitet werden.

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