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Unverbindliche Bedarfserhebung - wohnbaugeförderte Wohnungen in Inzing

Durch einen Beschluss des Gemeinderates wurden im Herbst 2021 Bebauungsregeln in das örtliche Raumordnungskonzept aufgenommen, wodurch es zukünftig möglich sein wird, bei Wohnbauträgerprojekten eine gewisse Anzahl von Wohnungen nach Wohnbauförderungskriterien an Inzinger Gemeindebürger zu vergeben. 

Inzingerinnen und Inzinger, welche die Kriterien der Wohnbauförderungsrichtlinien erfüllen, können sich nun über das beiliegende Formular bei der Gemeinde anmelden.

Die personenbezogenen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Landes Tirol, unter folgendem Link:

Land Tirol - Wohnbauförderung

Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir bitten Sie, uns zu informieren, wenn Sie keinen Bedarf mehr an einer wohnbaugeförderten Wohnung haben, Sie die Wohnbauförderungsrichtlinien nicht mehr erfüllen, oder sich anderweitige Änderungen an den angegebenen Daten ergeben.

Alle eingelangten Formulare werden gesammelt und dienen der Gemeinde Inzing als Grundlage weiterer Planungen und Gespräche mit Wohnbauträgern. Es handelt sich hier um eine erste Bedarfserhebung, Stand Dezember 2021 gibt es noch keine konkreten Bauprojekte.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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