TARIFE WINZINGER

TarifbezeichnungTarifhöhe
2x Vormittagsbetreuung bis 13.00 Uhr€ 88,91 / Monat
3x Vormittagsbetreuung bis 13.00 Uhr€ 133,37 / Monat
4x Vormittagsbetreuung bis 13.00 Uhr€ 177,83 / Monat
5x Vormittagsbetreuung bis 13.00 Uhr€ 222,28 / Monat
1x regelmäßige Nachmittagsbetreuung (Montag bis Donnerstag)€ 33,34 / Monat
einmalige Spontanbetreuung am Vormittag€ 11,11 / Tag
einmalige Spontanbetreuung am Nachmittag€ 5,55 / Tag
Mittagessen 2-gängig€ 2,78 / Essen
Sommerbetreuung Vormittag bis 13.00 Uhr€ 11,11 / Tag
Sommerbetreuung Nachmittag bis 17.00 Uhr€ 5,55 / Tag
  • Der Monatsbeitrag wird 10 x eingehoben, September bis Juni. Urlaube, Krankenstand oder andere Pausen werden nicht berücksichtigt. Der Juli Beitrag kommt nicht zur Verrechnung, jedoch dafür der ganze September. Die Abrechnung erfolgt mittels Gemeinderechnung, bis zum 15. des Folgemonates. Auch das Monat der Eingewöhnung ist zu bezahlen!
  • Eine "Kündigung" ist unter Einhaltung von einer 2-monatigen Frist möglich, es sei denn, der Platz kann einem anderen Kind zugeteilt werden. 
  • Die Betreuungskosten während der Herbst-/Semester- & Osterferien sind im Ausmaß der üblichen Leistungen im Monatsbeitrag inkludiert. Im Sommer kann tageweise angemeldet werden, je nach Bedarf - Verrechnung separat.
  • Je Halbjahr wird ein Bastelbeitrag von € 10,- verrechnet.           
  • INFO`s für Familien aus HATTING:  Anmeldungen werden jederzeit angenommen! Bitte bei der Heimatgemeinde lediglich eine Bestätigung einholen. Die Abrechnung erfolgt über Hatting, und auch die Tarife sind bitte dort zu hinterfragen.

Geschwistertarif:

Das günstigere/zweite Kind derselben Familie (Geschwisterkind) bekommt 50 % Nachlass zum jeweiligen Monatstarif, egal in welcher Einrichtung sich dieses Kind befindet! (Sofern für beide Kinder ein Tarif zur Verrechnung kommt.)

Soziale Ermäßigung:

Haushaltseinkommen / MonatHöhe Ermäßigung
bis € 1.149,-80 % Ermäßigung
€ 1.150,- bis € 1.499,-60 % Ermäßigung
€ 1.500,- bis € 2.099,-40 % Ermäßigung
€ 2.100,- bis € 2.649,-20 % Ermäßigung
  • Soziale Ermäßigung kann mittels Antrag eingebracht werden! (Jahreslohnzettel Vorjahr bzw. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Nachweis Alimente)
  • Der Antrag ist für jedes Betreuungsjahr NEU einzubringen!
  • Sollte sich die Einkommenssituation im laufenden Jahr maßgeblich ändern, ist dies bekannt zu geben und umgehend ein aktueller Lohnzettel vorzulegen.
  • Gilt auch für die Sommerbetreuung und den Tagestarif.
  • Die Unterlagen können bei Barbara Kugler im Gemeindeamt abgegeben werden.