TARIFE Bedarfsorientierte Mittagsbetreuung

TarifbezeichnungTarifhöhe
1x Betreuung pro Woche€ 11,11 / Monat
2x Betreuung pro Woche€ 22,23 / Monat
3x Betreuung pro Woche€ 33,34 / Monat
4x Betreuung pro Woche€ 44,46 / Monat
5x Betreuung pro Woche€ 55,57 / Monat
einmalige Spontanbetreuung€ 5,55 / Tag
Mittagessen 3-gängig€ 5,00 / Essen
Sommerbetreuung Vormittag bis 13.00 Uhr€ 11,11 / Tag
Sommerbetreuung Nachmittag bis 17.00 Uhr€ 5,55 / Tag
  • Der Monatsbeitrag wird 10 x eingehoben, September bis Juni. Urlaube, Krankenstand oder andere Pausen werden nicht berücksichtigt. Der Juli Beitrag kommt nicht zur Verrechnung, jedoch dafür der ganze September. Abrechnung erfolgt mittels Gemeinderechnung, bis zum 15. des Folgemonates. Die Betreuung in den Zwischenferien und Fenstertagen während der Schulzeit ist im Monatsbeitrag inkludiert.
  • Für den BM ist pro Betreuungsjahr eine Kaution von € 150,- zu hinterlegen. Dies kann jedoch umgangen werden, sofern die Familie einen Abbuchungsauftrag einrichtet.
  • In den Sommerferien kann tageweise angemeldet werden, je nach Bedarf. - Verrechnung separat.
  • Jene Familien, die NUR in den Ferien eine Betreuung benötigen, bitten wir, aktiv mit uns in Verbindung zu treten! In diesem Fall kommen die Tarife der Sommerbetreuung zum Tragen.
  • Mittagessen wird automatisch für jedes betreute Kind bestellt!
  • INFO`s für auswärtige Familien: Die Abrechnung erfolgt direkt über die jeweilige Heimatgemeinde. Wir bitten auch die Tarife entsprechend dort zu hinterfragen. 

Geschwister-Tarif:

Das günstigere/zweite Kind derselben Familie (Geschwisterkind) bekommt 50 % Nachlass zum jeweiligen Monatstarif, egal in welcher Einrichtung sich dieses Kind befindet! (Sofern für beide Kinder ein Tarif zur Verrechnung kommt.)

Soziale Ermäßigung:

Haushaltseinkommen / MonatHöhe Ermäßigung
bis € 1149,-80 % Ermäßigung
€ 1.150,- bis € 1.499,-60 % Ermäßigung
€ 1.500,- bis € 2.099,-40 % Ermäßigung
€ 2.100,- bis € 2.649,-20 % Ermäßigung
  • Soziale Ermäßigung kann mittels Antrag eingebracht werden! (Jahreslohnzettel Vorjahr bzw. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Nachweis Alimente)
  • Der Antrag ist für jedes Betreuungsjahr NEU einzubringen!
  • Sollte sich die Einkommenssituation im laufenden Jahr maßgeblich ändern, ist dies bekannt zu geben und umgehend ein aktueller Lohnzettel vorzulegen.
  • Gilt auch für die Sommerbetreuung und den Tagestarif.
  • Die Unterlagen können bei Barbara Kugler im Gemeindeamt abgegeben werden.