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Anzeige einer Geburt

Bei einer Hausgeburt wird eine Anzeige üblicherweise von der Hebamme oder dem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt (Standesamt Zirl!) üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Auskünfte über Gebühren erteilt das zuständige Standesamt.

Zuständig