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Über Ansuchen des Liegenschaftseigentümers werden für Flächen die nur bewässert und nicht in die öffentliche Kanalanlage eingeleitet werden Freimengen gewährt.Diese Freimengen betragen: je 100 m² Rasenfläche - 2 m³ (max.400 m²), je 10 m² Gemüsegarten - 2 m³ (max. 50 m²)und je 5 lfm. Balkon - 1 m³ Kanalverbrauch jährlich.