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Friedhofsgebühren

Eine einmalige Grabgebühr ist folgendermaßen zu entrichten:

  • Einzelgrab € 135,09
  • Urnengrab € 135,09
  • Doppelgrab € 270,18
  • Arkadengrab € 270,18

Weiteres fallen jährlich laufende Beträge an:

  • Einzelgrab € 28,17
  • Urnengrab € 27,02
  • Doppelgrab € 35,85
  • Arkadengrab € 34,39 

Für eine Graböffnung und -schließung durch die Gemeinde sind Beträge in der Höhe von:

  • Öffnung Urnengrab € 77,00
  • Öffnung Erdgrab € 368,43
  • Schließung € 73,69

zu bezahlen.

 

Eine Aufbahrung in der Leichenhalle beträgt € 30,-.

Verordnung vom 05.02.2015 und indexierte Gebührenanpassung Gemeinderatsbeschluss vom 9.11.2023 für 2024 - aufsichtsbehördlich genehmigt am 11.12.2023 - Geschäftszahl G-70319/1/19-2023).