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Eine einmalige Grabgebühr ist folgendermaßen zu entrichten:
Weiteres fallen jährlich laufende Beträge an:
Für eine Graböffnung und -schließung durch die Gemeinde sind Beträge in der Höhe von:
zu bezahlen.
Eine Aufbahrung in der Leichenhalle beträgt € 30,-.
Verordnung vom 05.02.2015 und indexierte Gebührenanpassung Gemeinderatsbeschluss vom 9.11.2023 für 2024 - aufsichtsbehördlich genehmigt am 11.12.2023 - Geschäftszahl G-70319/1/19-2023).