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Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) errechnet sich aus dem Steuermessbetrag des Einheitswertbescheides multipliziert mit dem Hebesatz (500%) der Gemeinde Inzing.
Die Grundsteuer B (übrige Grundstücke) errechnet sich aus dem Steuermessbetrag des Einheitswertbescheides multipliziert mit dem Hebesatz (500%) der Gemeinde.