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Hundesteuer und -marke

Die Hundesteuer wird jeweils im 2. Quartal vorgeschrieben und beträgt ab 1.1.2019: (Verordnung vom 05.02.2015 und indexierte Gebührenanpassung Gemeinderatsbeschluss vom 9.11.2023 für 2024 - aufsichtsbehördlich genehmigt am 11.12.2023 - Geschäftszahl G-70319/1/19-2023).

€ 98,25/Jahr für den ersten Hund (pro angefangenes Halbjahr € 49,13) 
€ 147,37/Jahr für jeden weiteren Hund (pro angefangenes Halbjahr € 73,69)

Für die Hundemarke wird ein Kostenersatz von € 2,20 verrechnet.