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Photovoltaikanlage

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12. Mai 2022 beschlossen, eingehende Ansuchen zur Installierung einer Photovoltaikanlage mit Fertigstellungsmeldung ab 01.01.2022 mit € 70,-- pro kWp, max. jedoch mit € 700,-- zu unterstützen. Die Förderung wird nur Privatpersonen, nicht jedoch Gewerbetreibenden gewährt.

Dem Förderansuchen (siehe unten) ist zur Bearbeitung zwingend die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber (TINETZ), aus der die installierte Leistung in kWp hervorgeht, beizulegen. Die Förderung wird weiters nur gewährt, sofern diese auch baurechtlich angezeigt, bzw. bewilligt wurde.

Zuständig

Formulare