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Sperrstundenverlängerung

Gem. Sperrzeitenverordnung sind Gastgewerbebetriebe spätestens um 02.00 Uhr zu schließen. Darüber hinaus muß bei der Gemeinde um eine Sperrstundenverlängerung angesucht werden.
Am 24.12. sind Gastbetriebe spätestens um 16.00 Uhr zu schließen. Für die Nächte v. 31.12. zum 1. Jänner und vom Faschingssamstag bis zum Morgen des Aschermittwoch, wird von einer Festsetzung der Sperrzeit abgesehen.

Zuständig