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Voranschlag (Budget)

Der Haushaltsplan wird für das jeweils kommende Jahr im Dezember vom Gemeinderat beschlossen.
Der Haushaltsplan (Voranschlag) ist die Grundlage der Gebarung der Gemeinde. Er ist für den ordentlichen und für den außerordentlichen Haushalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstellen.

Zuständig